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StGB § 200 Bekanntgabe der Verurteilung

StGB § 200 Bekanntgabe der Verurteilung

[ Auszug: (1) Ist die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Ve ... ]